ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

MARKE VORAUS.

DIE REGELN AN BORD.

Damit von Anfang an klar ist, wohin die Reise geht: Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BLACKFLAG Media.

Sie regeln die Zusammenarbeit, unsere Leistungen sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten – transparent, fair und verbindlich.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von BLACKFLAG Media, Michael Sick-Leitner, MSc, Linzer Straße 4, 4190 Bad Leonfelden, Österreich („BLACKFLAG“), insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, Digital Marketing, Performance Marketing, Social Media Marketing, Content Marketing, Suchmaschinenmarketing, Suchmaschinenoptimierung, strategische Marketingberatung, Grafikdesign, Printmarketing, Kampagnenplanung und -umsetzung sowie laufende Marketingbetreuung.

1.2. Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.3. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Einzelverträge gehen diesen AGB im jeweiligen Umfang vor.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BLACKFLAG deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.5. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht und wirksam vereinbart wurden.


2. Vertragsschluss

2.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots von BLACKFLAG, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.

2.2. Angebote von BLACKFLAG sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.

2.3. Ein Vertrag kommt auch durch elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, zustande.

2.4. Mündliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch BLACKFLAG.

2.5. BLACKFLAG ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Partnerunternehmen und sonstige geeignete Dritte einzusetzen.


3. Leistungsumfang

3.1. Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

3.2. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von BLACKFLAG liegt insbesondere in Online-Marketing, Digital Marketing, Performance Marketing, Social Media Marketing, Content Marketing, strategischer Marketingberatung sowie Print- und Grafikleistungen.

3.3. BLACKFLAG schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Erfolg, sofern ein solcher ausdrücklich und schriftlich als verbindliches Leistungsziel vereinbart wurde.

3.4. Insbesondere bei Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Marketing und Performance Marketing hängen Ergebnisse von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von BLACKFLAG ab. Dazu zählen insbesondere Wettbewerb, Marktbedingungen, Werbebudget, Angebot, Preisgestaltung, Websitequalität, Zielgruppe, saisonale Entwicklungen, Plattformalgorithmen und Änderungen von Richtlinien oder technischen Systemen.

3.5. Eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Leads, Umsätze, Rankings, Klickzahlen, Conversions oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse werden nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


4. Angebote und Leistungsumfang

4.1. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

4.2. Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.

4.3. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Korrekturen, zusätzliche Inhalte, zusätzliche Kampagnen, zusätzliche Werbemittel, zusätzliche Plattformen, zusätzliche Meetings, Änderungen bereits freigegebener Leistungen sowie nachträgliche konzeptionelle Änderungen.

4.4. Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Informationen. Erweist sich während der Durchführung, dass ein höherer Aufwand erforderlich ist, wird der Auftraggeber darüber informiert, soweit dies nach den Umständen zumutbar und erforderlich ist.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BLACKFLAG alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Inhalte, Bildmaterialien, Logos, Markenrichtlinien und sonstigen Arbeitsgrundlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BLACKFLAG über sämtliche für die Leistungserbringung relevanten rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Besonderheiten zu informieren.

5.3. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Informationen verantwortlich.

5.4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Videos, Musik, Marken, Logos, Daten und sonstigen Inhalte verfügt.

5.5. Verzögerungen und Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von BLACKFLAG und können gesondert verrechnet werden.


6. Freigaben

6.1. BLACKFLAG kann Entwürfe, Texte, Grafiken, Kampagnen, Anzeigen, Social-Media-Beiträge, Drucksorten und sonstige Arbeitsergebnisse zur Prüfung und Freigabe übermitteln.

6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übermittelten Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete Änderungswünsche bekanntzugeben.

6.3. Freigaben können insbesondere per E-Mail oder über vereinbarte digitale Kommunikationswege erfolgen.

6.4. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit der freigegebenen Fassung, soweit BLACKFLAG nicht für einen eigenen Fehler verantwortlich ist.

6.5. Nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Leistungen gelten als Zusatzleistungen und können gesondert verrechnet werden.


7. Korrekturen und Änderungswünsche

7.1. Der Umfang der im Honorar enthaltenen Korrekturen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

7.2. Sofern keine konkrete Anzahl von Korrekturschleifen vereinbart wurde, sind angemessene Korrekturen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs enthalten.

7.3. Änderungen, die eine wesentliche konzeptionelle Neuausrichtung oder eine Wiederholung bereits abgeschlossener Arbeitsschritte erfordern, gelten als Zusatzleistung.

7.4. Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe werden nach Aufwand verrechnet.


8. Retainer und laufende Marketingbetreuung

8.1. Bei Vereinbarung eines monatlichen Retainer-Modells stellt BLACKFLAG dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Leistungen und Kapazitäten für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zur Verfügung.

8.2. Der monatliche Retainer umfasst ausschließlich die im jeweiligen Vertrag oder Angebot definierten Leistungen.

8.3. Nicht abgerufene oder nicht in Anspruch genommene Leistungen, Stunden oder Kapazitäten werden nicht automatisch auf Folgezeiträume übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8.4. Der vereinbarte monatliche Retainer ist auch dann geschuldet, wenn der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen oder Kapazitäten innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums nicht vollständig in Anspruch nimmt, sofern BLACKFLAG die vereinbarten Leistungen bzw. Kapazitäten bereitgehalten hat.

8.5. Leistungen außerhalb des vereinbarten Retainers werden gesondert nach Aufwand oder gemäß vereinbartem Preis verrechnet.


9. Vergütung

9.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der vereinbarten Preisliste.

9.2. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.3. Fremdkosten, Medienbudgets und sonstige Drittleistungen sind nicht Bestandteil des Agenturhonorars, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9.4. BLACKFLAG ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen ein angemessenes Honorar zu verrechnen.


10. Vorauskasse und Zahlungsbedingungen

10.1. Bei Einzelaufträgen ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig.

10.2. BLACKFLAG ist berechtigt, mit der Durchführung des Auftrags erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen.

10.3. Die verbleibenden 50 % des Auftragswertes werden, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, mit Fertigstellung bzw. Übergabe der vereinbarten Leistung fällig.

10.4. Bei laufenden Betreuungs- und Retainer-Verträgen ist das vereinbarte monatliche Honorar, sofern nicht anders vereinbart, jeweils im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats fällig.

10.5. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.6. BLACKFLAG ist berechtigt, bei größeren oder länger laufenden Projekten weitere Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu vereinbaren.

10.7. Die vereinbarten Zahlungsfristen gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Leistung bereits gegenüber seinen eigenen Kunden abgerechnet oder Zahlung von Dritten erhalten hat.


11. Zahlungsverzug

11.1. Bei Zahlungsverzug ist BLACKFLAG berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu verrechnen.

11.2. Bei Unternehmergeschäften gelten, soweit gesetzlich vorgesehen, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

11.3. Bei Zahlungsverzug ist BLACKFLAG nach vorheriger angemessener Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.

11.4. Die Aussetzung der Leistungserbringung aufgrund Zahlungsverzugs lässt bestehende Zahlungspflichten des Auftraggebers unberührt.

11.5. BLACKFLAG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche bereits erbrachten Leistungen, entstandenen Fremdkosten und bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses fälligen Beträge abzurechnen.


12. Fremdleistungen und Drittanbieter

12.1. BLACKFLAG ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen.

12.2. Dazu gehören insbesondere Fotografen, Videografen, Druckereien, Programmierer, Texter, Illustratoren, Hostinganbieter, Softwareanbieter, Medienanbieter, Influencer, Plattformbetreiber und sonstige Spezialisten.

12.3. Kosten für Fremdleistungen werden dem Auftraggeber weiterverrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Honorar enthalten sind.

12.4. Für Leistungen, Verfügbarkeit, Preise, Änderungen und Ausfälle von Drittanbietern haftet BLACKFLAG nur, soweit BLACKFLAG diese Umstände selbst zu vertreten hat.

12.5. Es gelten zusätzlich die jeweiligen Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Drittanbieters.


13. Werbebudgets, Mediabudget und Werbesteuern

13.1. Mediabudgets für Werbeschaltungen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das gilt insbesondere für Werbebudgets bei Plattformen wie Meta, Google, TikTok, LinkedIn sowie für sonstige digitale oder analoge Werbemedien.

13.2. Das für Werbeschaltungen erforderliche Mediabudget ist vom Auftraggeber zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu tragen und separat zu entrichten. BLACKFLAG Media ist berechtigt, die für die Durchführung von Werbekampagnen erforderlichen Mediabudgets vorab vom Auftraggeber einzufordern. Eine Verpflichtung von BLACKFLAG Media, Mediakosten aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren, besteht nicht.

13.3. Werbesteuern, Abgaben, Plattformgebühren, behördliche Gebühren und sonstige unmittelbar mit der Schaltung oder Durchführung von Werbung verbundenen Kosten sind ebenfalls nicht Bestandteil der vereinbarten Agenturvergütung und vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.

13.4. Soweit BLACKFLAG Media Mediabudgets, Werbesteuern, Abgaben oder sonstige Dritt- und Fremdkosten im Auftrag des Auftraggebers verauslagt, sind diese vom Auftraggeber vollständig zu ersetzen. BLACKFLAG Media ist berechtigt, hierfür eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

13.5. Änderungen des Mediabudgets bedürfen grundsätzlich der Freigabe des Auftraggebers. Soweit aufgrund von automatisierten Abrechnungsmodellen, Tagesbudgets, Kampagnenoptimierungen, Wechselkursen, Plattformabrechnungen oder sonstigen Umständen geringfügige Abweichungen entstehen, gelten diese als vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie im Rahmen der erteilten Freigabe und des vereinbarten Kampagnenbudgets liegen.

13.6. BLACKFLAG Media übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein eingesetztes Mediabudget zu einer bestimmten Reichweite, Anzahl von Klicks, Leads, Verkäufen, Umsätzen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Die Verantwortung für die Zahlung der Mediakosten gegenüber den jeweiligen Plattformen und Anbietern verbleibt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beim Auftraggeber.

 

14. Online-Marketing und Plattformen

14.1. BLACKFLAG kann im Rahmen der Leistungserbringung insbesondere Google Ads, Meta Ads, Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, Google Business Profile, Suchmaschinen, Newsletter-Systeme, Analyseplattformen, CRM-Systeme und vergleichbare Dienste einsetzen.

14.2. Die Nutzung dieser Plattformen erfolgt nach deren jeweils geltenden Bedingungen und technischen Möglichkeiten.

14.3. BLACKFLAG hat keinen Einfluss auf Änderungen von Algorithmen, Richtlinien, technischen Funktionen, Preisen, Reichweiten oder Freigabeverfahren dieser Plattformen.

14.4. Eine Garantie für eine bestimmte Positionierung, Reichweite, Anzahl von Interaktionen, Leads, Conversions oder Umsätze besteht nicht.

14.5. Eine Sperre oder Einschränkung eines Kundenkontos durch eine Plattform begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen BLACKFLAG, sofern BLACKFLAG die Sperre oder Einschränkung nicht schuldhaft verursacht hat.


15. Printleistungen

15.1. Bei Printprodukten werden Druck-, Produktions-, Versand- und sonstige Fremdkosten gesondert verrechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

15.2. Produktionsfreigaben durch den Auftraggeber sind verbindlich.

15.3. Nach erfolgter Druckfreigabe trägt der Auftraggeber die Verantwortung für freigegebene Texte, Zahlen, Bilder, Logos, Preise und sonstige Inhalte, soweit BLACKFLAG keinen eigenen Fehler zu vertreten hat.

15.4. Technisch bedingte Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis, insbesondere bei Farben, Papier, Material und Verarbeitung, stellen keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb branchenüblicher und technisch unvermeidbarer Toleranzen liegen.

15.5. BLACKFLAG haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber nachweislich durch eine erteilte Druckfreigabe bestätigt hat.


16. Nutzungsrechte und Urheberrecht

16.1. Sämtliche von BLACKFLAG erstellten Konzepte, Strategien, Texte, Grafiken, Layouts, Designs, Fotografien, Videos, Animationen, Kampagnenideen und sonstigen kreativen Leistungen können urheberrechtlich geschützt sein.

16.2. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.

16.3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird eine einfache, nicht ausschließliche und für den vereinbarten Zweck erforderliche Werknutzungsbewilligung eingeräumt.

16.4. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

16.5. Nicht verwendete Entwürfe, Konzepte, Varianten und Arbeitsergebnisse bleiben bei BLACKFLAG, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

16.6. Rechte an von Dritten bereitgestellten Materialien richten sich ausschließlich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.


17. Rechte Dritter

17.1. Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Informationen frei von Rechten Dritter sind, soweit er nicht ausdrücklich auf bestehende Rechte oder Einschränkungen hinweist.

17.2. Der Auftraggeber hält BLACKFLAG von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vom Auftraggeber bereitgestellten oder ausdrücklich gewünschten Verwendung von Materialien entstehen, sofern BLACKFLAG die Rechtsverletzung nicht selbst schuldhaft verursacht hat.

17.3. BLACKFLAG ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte umfassend auf sämtliche rechtlichen Schutzrechte Dritter zu prüfen.


18. KI-gestützte Inhalte

18.1. BLACKFLAG ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Werkzeuge und Systeme künstlicher Intelligenz einzusetzen.

18.2. KI kann insbesondere bei der Erstellung, Bearbeitung oder Optimierung von Texten, Bildern, Grafiken, Audio- und Videoinhalten sowie bei Recherche, Analyse und Konzeption eingesetzt werden.

18.3. KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Prüfung sachliche Fehler, Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken oder sonstige Unstimmigkeiten enthalten.

18.4. BLACKFLAG übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter sind, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

18.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BLACKFLAG über besondere Anforderungen an Kennzeichnung, Nutzung oder rechtliche Zulässigkeit von KI-generierten Inhalten zu informieren.


19. Referenzen und Eigenwerbung

19.1. BLACKFLAG ist berechtigt, abgeschlossene und veröffentlichte Projekte als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen oder entgegenstehenden Vereinbarungen des Auftraggebers entgegenstehen.

19.2. Die Verwendung kann insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Social Media, Pitch-Unterlagen und sonstigen Eigenwerbemaßnahmen erfolgen.

19.3. Die Verwendung von Marken und Logos des Auftraggebers erfolgt nur im Rahmen der hierfür bestehenden Rechte.

19.4. Eine Nutzung als Referenz kann im jeweiligen Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden.


20. Geheimhaltung

20.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei geheim zu halten.

20.2. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Strategien, Zugangsdaten, Kundendaten, Preisvereinbarungen, Kampagneninformationen und nicht öffentlich bekannte Unternehmensinformationen.

20.3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

20.4. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.


21. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

21.1. BLACKFLAG verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

21.2. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von BLACKFLAG.

21.3. Soweit BLACKFLAG personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

21.4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an BLACKFLAG rechtmäßig erfolgt und erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen.


22. Termine und Fristen

22.1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

22.2. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfällen oder Änderungen von Drittanbietern, verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs von BLACKFLAG verlängern sich Fristen angemessen.

22.3. BLACKFLAG haftet nicht für Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verursacht wurden.


23. Gewährleistung

23.1. BLACKFLAG erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im jeweiligen Geschäftsbereich üblichen fachlichen Sorgfalt.

23.2. Bei berechtigten Mängeln ist BLACKFLAG zunächst berechtigt, Verbesserung oder Nachbesserung vorzunehmen.

23.3. Mängel, die auf Vorgaben, Materialien oder Änderungen des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind, begründen keine Gewährleistungspflicht von BLACKFLAG.

23.4. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.


24. Haftung

24.1. BLACKFLAG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

24.2. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung von BLACKFLAG für leicht fahrlässig verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

24.3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden und nicht für Fälle, in denen zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

24.4. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige Vermögensfolgeschäden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

24.5. BLACKFLAG haftet nicht für wirtschaftliche Nachteile oder entgangene Gewinne, die daraus entstehen, dass eine Marketingmaßnahme, Werbekampagne, Website, Anzeige, Social-Media-Maßnahme oder sonstige Leistung nicht den erwarteten wirtschaftlichen Erfolg erzielt.

24.6. BLACKFLAG haftet nicht für Änderungen, Sperren, Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern, Plattformen, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Hostinganbietern oder Werbenetzwerken, sofern BLACKFLAG diese nicht schuldhaft verursacht hat.

24.7. Für Inhalte, Angaben und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder ausdrücklich vorgegeben und freigegeben wurden, haftet BLACKFLAG nicht für deren sachliche oder rechtliche Richtigkeit, sofern BLACKFLAG keine eigene Prüfung dieser Aspekte ausdrücklich übernommen hat.


25. Freigabe und rechtliche Verantwortung des Auftraggebers

25.1. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Produkte, Dienstleistungen, Werbeaussagen, Preisangaben, Leistungsversprechen und sonstigen unternehmensbezogenen Informationen verantwortlich.

25.2. BLACKFLAG ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber vorgegebene Inhalte auf wettbewerbs-, marken-, urheber-, medizin-, gesundheits-, lebensmittel-, datenschutz- oder sonstige branchenspezifische Rechtsvorschriften zu prüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

25.3. Die Verantwortung für die rechtzeitige und vollständige Prüfung und Freigabe liegt beim Auftraggeber.


26. Kündigung laufender Verträge

26.1. Laufende Vertragsverhältnisse können unter Einhaltung der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.

26.2. Wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, kann ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener laufender Betreuungsvertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden.

26.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

26.4. Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Fremdkosten und bis zum Beendigungszeitpunkt fällige Vergütungen sind vollständig zu bezahlen.


27. Vorzeitige Beendigung von Einzelaufträgen

27.1. Wird ein bereits beauftragter Einzelauftrag vom Auftraggeber vor Fertigstellung beendet, sind die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich beauftragten und nicht mehr stornierbaren Fremdleistungen zu vergüten.

27.2. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die bis zur Beendigung entstandenen Ansprüche angerechnet.

27.3. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


28. Eigentum und Herausgabe

28.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben übergebene oder erstellte Unterlagen und Arbeitsergebnisse, soweit rechtlich möglich, im Eigentum von BLACKFLAG.

28.2. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung im vereinbarten Umfang eingeräumt.

28.3. Dies gilt nicht für Materialien, die der Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt hat.


29. Aufbewahrung und Archivierung

29.1. BLACKFLAG ist berechtigt, Projektunterlagen und Daten für einen angemessenen Zeitraum nach Projektabschluss aufzubewahren.

29.2. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung von offenen, editierbaren oder sonstigen Projektdateien besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

29.3. Der Auftraggeber ist für die Sicherung übergebener Daten, Zugangsdaten und finaler Dateien selbst verantwortlich.


30. Elektronische Kommunikation

30.1. Die Vertragsparteien stimmen zu, dass die geschäftliche Kommunikation grundsätzlich elektronisch erfolgen kann.

30.2. Freigaben, Auftragsbestätigungen und sonstige Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, per E-Mail abgegeben werden.


31. Aufrechnung und Zurückbehaltung

31.1. Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von BLACKFLAG ausdrücklich anerkannt wurden, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

31.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


32. Gerichtsstand und anwendbares Recht

32.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen BLACKFLAG und Unternehmern gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

32.2. Für Unternehmergeschäfte wird als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

32.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen. Eine Gerichtsstandsvereinbarung darf zwingende gesetzliche Verbraucherrechte nicht einschränken.


33. Erfüllungsort

33.1. Erfüllungsort für Unternehmergeschäfte ist der Sitz von BLACKFLAG, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

33.2. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.


34. Konsumentenschutz

34.1. Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen und europäischen Verbraucherschutzrechts.

34.2. Bestimmungen dieser AGB, die gegenüber Verbrauchern zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, finden gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.

34.3. Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern gelten insbesondere die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

34.4. Gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- und Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.


35. Änderungen der AGB

35.1. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in geeigneter Form bekanntgegeben.

35.2. Änderungen bestehender Verträge werden nur wirksam, wenn dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig und wirksam vereinbart wurde.

35.3. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten zur Änderung von Vertragsbedingungen.


36. Salvatorische Klausel

36.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

36.2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

36.3. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Bestimmung nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig ist.


37. Rangfolge der Vertragsunterlagen

37.1. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuell ausgehandelter Vertrag,
  2. individuelles Angebot und Leistungsbeschreibung,
  3. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

37.2. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen sämtlichen Vertragsvereinbarungen vor.


38. Schlussbestimmungen

38.1. Diese AGB bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Angebot, Vertrag und den vereinbarten Leistungsbeschreibungen die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen BLACKFLAG und dem Auftraggeber.

38.2. Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich oder elektronisch vereinbart wurden.

38.3. Stand dieser AGB: September 2026.